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CHINA REISE VISUM |
>>>> Wie bekomme ich ein China Visum? |
| Brauche ich ein Visum für China? |
| Ja, die chinesische Regierung fordert von westlichen Reisegästen ein Visum für China. Das Visum ist nur für Festland China erforderlich. |
| Brauche ich ein Visum bei der Besichtigung Hongkong? |
Für einen deutschen Passportinhaber, der als Tourist weniger als 90 Tage in Hong Kong bleibt, ist kein Visum erforlderlich. |
| Welchen Typ sollte mein China Visum haben? |
Einzeleintritts Visa sind für 3 Monate nach dem ausgegebenen Datum gültig. Mit diesem Visum können Sie als Tourist maximal 30 Tage in China bleiben,was für die meisten ausreichend ist. |
| Wie bekomme ich ein China Visum? |
Bitte besuchen Sie die Seite der chinesischen Botschaft: http://www.china-botschaft.de/det/qz/ Merkblatt zur Beantragung eines Visums für die Volksrepublik China: http://www.china-botschaft.de/det/qz/t514074.htm Merkblatt zur Beantragung eines Visums für die Volksrepublik China in der schweiz: http://www.china-embassy.ch/ger/3/t538143.htm Merkblatt zur Beantragung eines Visums für die Volksrepublik China in Österreich: http://www.chinaembassy.at/det/qz/t269738.htm Visum China Service Frankfurt: Li Xutang China Visum Service - professioneller, zuverlässiger und preiswerter Visumdienst für die Einreise in China. http://www.lxt-china.com |
| Was brauche ich beim Visumantrag? |
Erforderliche Papiere: a. Reisepass,Gültigkeit noch mindestens 6 Monaten, mindestens eine leere Seite für das Visum b. Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular ( Blockschrift ) mit einem Lichtbild c. Einladung (im Original) von den jeweils zuständigen Ministerien, Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Firmen und Institutionen der VR China für ein Geschäftsvisum ( 1 Jahr gütig / mehrmalige Einreise ) d. Antragsteller ohne deutschen Pass benötigen eine Kopie der polizeilichen Anmeldung Andernfalls muss der Visa-Antrag im jeweiligen Heimatland gestellt werden. |
| Mein Visa ist nur für 30 Tage gültig, die Tour dauert aber 40 Tage. |
Stellen Sie immer sicher, wenn Sie Ihr Visum beantragen, das Sie die Länge Ihres Aufenthalts in China genau angeben, damit das Visum Ihre gesamte Reisezeit umfasst. Es ist zwar möglich Ihr Visum in China zu verlängern, allerdings kann dieses sehr zeitaufwendig sein. |
| Sollen wir das Visum jetzt schon beantragen, oder sollten wir bis kurz vor Reisebeginn warten? |
Das chinesische Visum ist im Allgemeinen für 3 Monate vor Abreisedatum gültig. Beantragen Sie bitte Ihr Visum innerhalb 3 Monate vor der Einreise nach China.Die Aufenthaltserlaubnis in China umfasst normalerweise auch 20 Tage. Wenn Sie länger bleiben wollen, müssen sie im Sicherheitsbüro Ihr Visum verlängern lassen. |
| Auf welche Punkte soll ich beim Visaantrag achten? |
Die normale Bearbeitungszeit beträgt 4 Arbeitstage; Die erforderlichen Papiere können frühestens 50 Tage vor der geplanten Reise angenommen werden. Alle Papiere müssen persönlich oder in Vertretung eingereicht bzw. abgeholt werden. Die Beantragung des Visums per Postweg wird nicht angenommen. Alle im Visum eingetragenen Daten müssen beim Abholung gründlich geprüft werden. Touristisches: Für Touristen ist nur ein Visum mit ein-oder zweimaliger Einreise möglich. |
Ein Touristen-Visum berechtigt für einen Aufenthalt in China von 30 Tagen. Eine Verlängerung in China vor Ort ist möglich. Ein erteiltes Visum verliert 3 Monate nach Ausstellung seine Gültigkeit und muss neu beantragt werden. Wenn Sie mit eigenem Fahrzeug in China einreisen möchten, sollen Sie an einer Reisegruppe teilnehmen und durch ein chinesisches Reisebüro eine schriftliche Sondergenehmigung beantragen. |
Falsche und unvollständige Angaben könnten die Verweigerung des Visums nach sich ziehen. Alle dabei entstehenden Folgen hat der Antragsteller selbst zu tragen. Personen, deren Visum mit X. Z. D. J-1 versehen ist, haben innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise bei den lokalen Behörden für öffentliche Sicherheit die erforderlichen Aufenthaltsformalitäten zu erledigen. Ohne Genehmigung ist eine Arbeitsaufnahme oder Ausübung einer Berufstätigkeit in China nicht gestattet. Bei Nichtbeachtung der Hinweise können Verzögerung und zusätzliche Kosten entstehe. |
| Wo kann ich ein China Visum beantragen? |
Konsularabteilung der Botschaft der VR China: Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00- 12:00 Brückenstraße 10 10179 Berlin Tel: 030-27588572 Fax: 030-27588519 Telefonische Beratung: Dienstag und Donnerstag 15:00 bis 17:00 |
Generalkonsulatder VR China inFrankfurt a.M: Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00 - 12:00 Mainzer Landstr.175,60326 Frankfurt a.M Tel:069-75085548(Pass),75085534(Visa),75085549(Beglaubigung),75085545(Konsularischer Schutz) Fax:069-75085530 Telefonische Beratung:Montag und Mittwoch 15:00 bis 17:00 |
Generalkonsulat der VR China in Hamburg: Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00 - 12:00 Elbchaussee 268 22605 Hamburg Tel: 040-82276018 Fax: 040-8226231 Telefonische Beratung: Dienstag und Donnerstag 15:00 bis 17:00 |
Generalkonsulat der VR China in München: Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00 - 12:00 Roman Str.107 80639 München Tel: 089-17301612 Fax: 089-17301623 |


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